Erstattung
Private Krankenversicherungen
Osteopathische Behandlungen werden von mir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Private Versicherungen und Zusatzversicherungen erstatten normalerweise die Behandlungen ganz oder teilweise.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe Heilpraktikerleistungen übernommen werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Bitte beachten Sie, dass Osteopathie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zählt. Seit Januar 2012 bezuschussen jedoch etliche gesetzliche Krankenkassen, nach unterschiedlichen Kriterien, die Kosten für Osteopathie.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld der Erstbehandlung, welche Kriterien Ihre gesetzliche Krankenkasse für eine Bezuschussung voraussetzen.
Eine aktuelle Liste der Kassen und die jeweiligen Voraussetzungen finden Sie unter:
www.osteokompass.de
www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste